Änderung der Behandlungsbedingungen für diabetologische Schwerpunktpraxen in Niedersachsen
Ab dem 1.7.2020 gibt es in Niedersachsen einen neuen Diabetesversorgungsvertrag zwischen den Krankenkassen und der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen. Dieser regelt die Behandlungsbedingungen und die Abrechnung der Diabetes-Schwerpunktpraxen.
Was in anderen Bundesländern lange schon so geregelt war, hat jetzt leider auch in den neuen niedersächsischen Vertrag Einzug gefunden. Der Zugang zu diabetologischen Leistungen wie Schulung/Beratung/ Fußambulanz wird vom DMP Status abhängig gemacht.
Dieses bedeutet, daß in der Diabetes-Schwerpunktpraxis eine Betreuung nur für Typ 1 oder Typ 2 Diabetiker erfolgen kann, die am DMP Programm ihrer jeweiligen Krankenkasse teilnehmen. Dieses schließt niemanden von der Versorgung aus. Es erfordert nur, daß eine Einschreibung bisher nicht eingeschriebener Patienten für die erstmalige oder weitere Behandlung in der Diabetesschwerpunktpraxis erfolgen muß. Die Betreuung von Gestationsdiabetikerinnen ist weiter uneingeschränkt möglich
Weiterlesen