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Aktuelles aus der Diabetologie und unserer Praxis

Auch während des erneuten Lockdowns ab 16.12.2020 bleibt unsere Praxis für Sie offen

Aufgrund steigender Infektionszahlen an Coronavirus SARS-CoV2-Infektionen wurde ab dem 16.12.2020 ein erneuter Lockdown zur maximalen Kontaktbeschränkungen verhängt.

Anders als in der ersten Welle sind notwendige Arztbesuche hiervon explizit ausgeschloßen. Die Erfahrungen der ersten Welle haben gezeigt, daß der Wegfall von Routinekontrollen bei chronisch kranken Patienten zu deutlichen Verschlechterungen mit möglichen nachfolgenden Schädigungen führen kann. Das gilt insbesondere für Menschen mit Diabetes, da es oft durch die Coronabedingten Einschränkungen zu einer deutlichen Reduktion von Bewegung und  zu Veränderungen im Ernährungsverhalten kommt.Daher sollten Patineten mit chronsichen Erkrankungen nach Ansicht der Medizinischen Fachgesellschaften und des Bundesgesundheitsminsteriums auch in der Zeit der pandemiebedingten Kontaktbeschränkungen unbedingt ihre Kontrolluntersuchungen weiter wahrnehmen. Gerade in dieser Zeit ist eine Blutzuckerverschlechterung zu vermeiden und eine optimale Blutzuckereinstellung anzustreben, um das Infektionsrisiko mit SARS-CoV2 und das Risiko für einen schweren COVID 19 Verlauf zu minimieren.

Die Datenauswertung der ersten Welle hat kein erhöhtes Infektionsrisiko durch den Besuch von Arztpraxen gezeigt. Nachweisbar war jedoch eine in dieser Zeit im Mittel schlechtere Blutzuckereinstellung mit einem dadurch bedingten meßbar erhöhten Risiko für schwere  COVID 19 Erkrankungen und für das Auftreten bzw. die Verschlechterung von diabetesbedingten Folgekomplikationen. Dies sollten wir in der aktuellen Welle vermeiden! Wir führen daher unsere Sprechstunde, unsere Einzelberatungen und unsere Gruppenschulungen unter Einhaltung eines strengen Hygienekonzeptes aktuell unverändert fort.

Einzelheiten hierzu finden sie hier

 

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Update zur zweiten Pandemiewelle: Geänderte Praxisabläufen zum Schutz vor Coronainfektionen

Aktuell steigen die Zahlen an Coronavirus SARS-CoV2-Infektionen auch in unserem Landkreis stark an. Die zweite Pandemiewelle ist da und stellt uns erneut vor große Herausforderungen.

Anders als im Frühjahr 2020 haben wir aus den damaligen Erfahrungen gelernt, und die Wissenschaft stellt uns nun eine Vielzahl von Erkenntnissen aus dieser Zeit zur Verfügung. Dies gibt uns neue Sicherheiten und verläßliche Einschätzungen.

Anders als bei der ersten Welle gibt es trotz der zum 2. November ausgerufenen erneuten Kontaktbeschränkungen keine Empfehlung zur Vermeidung von Arztbesuchen z. B. für Routinekontrollen.

Im Gegenteil! Gerade chronisch erkrankte Risikopatienten, insbesondere Diabetespatienten sollten nach Ansicht der Medizinischen Fachgesellschaften und des Bundesgesundheitsminsteriums auch in der Zeit der pandemiebedingten Kontaktbeschränkungen unbedingt ihre Kontrolluntersuchungen weiter wahrnehmen. Gerade in dieser Zeit ist eine Blutzuckerverschlechterung zu vermeiden und eine optimale Blutzuckereinstellung anzustreben, um das Infektionsrisiko mit SARS-CoV2 und das Risiko für einen schweren COVID 19 Verlauf zu minimieren. Die Datenauswertung der ersten Welle hat kein erhöhtes Infektionsrisiko durch den Besuch von Arztpraxen gezeigt. Nachweisbar war jedoch eine in dieser Zeit im Mittel schlechtere Blutzuckereinstellung mit einem dadurch bedingten meßbar erhöhten Risiko für schwere  COVID 19 Erkrankungen und für das Auftreten bzw. die Verschlechterung von diabetesbedingten Folgekomplikationen. Dies sollten wir in der aktuellen Welle vermeiden!

Lesen Sie weiter mit welchen Maßnahmen wir Ihr und unser Risiko minimieren.

 

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Änderung der Behandlungsbedingungen für diabetologische Schwerpunktpraxen in Niedersachsen

Ab dem 1.7.2020 gibt es in Niedersachsen einen neuen Diabetesversorgungsvertrag zwischen den Krankenkassen und der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen. Dieser regelt die Behandlungsbedingungen und die Abrechnung der Diabetes-Schwerpunktpraxen.

Was in anderen Bundesländern lange schon so geregelt war, hat jetzt leider auch in den neuen niedersächsischen Vertrag Einzug gefunden. Der Zugang  zu diabetologischen Leistungen wie Schulung/Beratung/ Fußambulanz  wird vom DMP Status abhängig gemacht.

Dieses bedeutet, daß in der Diabetes-Schwerpunktpraxis eine Betreuung  nur für  Typ 1 oder Typ 2 Diabetiker erfolgen kann, die am DMP Programm ihrer  jeweiligen Krankenkasse teilnehmen. Dieses schließt niemanden von der Versorgung aus. Es erfordert nur, daß eine Einschreibung bisher nicht eingeschriebener Patienten für die erstmalige oder weitere Behandlung in der Diabetesschwerpunktpraxis erfolgen muß. Die Betreuung von Gestationsdiabetikerinnen ist weiter uneingeschränkt möglich

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Veränderungen in unseren Praxisabläufen zum Schutz vor Coronainfektionen

Das Neue Coronavirus SARS-CoV-2 stellt uns unverändert vor große Herausforderungen und macht ständige Anpassungen notwendig. Der Schutz der Risikopatienten und unser Mitarbeiter steht in unserer Praxis weiter ganz im Vordergrund. Durch Lockerung der gesetzlichen Vorgaben ( Niedersächsiche Allgemeinverordnung vom 6.5.2010) sind jetzt auch unter Wahrung der Hygieneregeln die Wahrnehmung von Routinearztterminen und Untersuchungen möglich. Wir haben unsere Praxisabläufe und Patienteninformation erneut an die aktuellen Bedingungen angepasst.

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Seriöse Informationen über SARS-COV - 2 und Diabetes mellitus

Rund um das Virus SARS-COV- 2 und die damit verbundene Erkrankung tauchen v.a. bei den als Risikogruppe benannten Diabetespatienten eine Vielzahl von Fragen auf.

Umfassende und seriöse Informationen zum Thema Corona Virus und Diabetes finden sie auf den von uns empfohlenen Websites diabinfo ( hier verlinkt)   und diabetesde (hier verlinkt)

 

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Wir bieten Ihnen jetzt auch Videosprechstunden an

Die Coronapandemie erfordert zur Risikominimierung eine Kontaktminimierung. Um Ihre persönliche Betreuung auch in dieser Zeit sicherstellen zu können, bieten wir Ihnen eine  Umwandlung Ihres Termins in einen Telefonkontakt oder jetzt auch eine Videosprechstunde an. Ein persönlicher Arztbesuch in der Praxis ist da, wo nötig weiter möglich. Unsere umfassenden Maßnahmen zur Infektionsrisikominimierung in unserer Praxis sind im unten stehenden Artikel beschrieben. Sie werden kontinuierlich angepaßt.

 

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