Die kontinuierliche Blutzuckermessung wird Kassenleistung
Seit vielen Jahren wird auf diesen Beschluß gewartet ! Am 16.6.2016 hat nun der Gemeinsame Bundesausschuß der Krankenkassen beschloßen, daß die kontinuierliche Glukosesensormessung keine "experimentelle" Methode mehr ist sondern für Patienten, die mit einer intensivierten Insulintherapie oder einer Insulinpumpentherapie ihr Therapieziel nicht erreichen als Kassenleistung verordnet werden kann. Vorraussichtlich wird es ähnlich wie bei der Beantragung einer Insulinpumpe eine vorhergehende Einzelfallprüfung geben. Die Erfolgsaussichten sind nun aber ungleich höher .
Der Beschluß tritt in ca 2 Monaten nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Dieser Beschluß bezieht sich ausschließlich auf CGM Systeme mit Warnfunktionen. Er bezieht sich damit nicht auf das Freestyle libre, für dessen idR fehlende Verordnungsfähigkeit sich damit aktuell leider nichts ändert
Genaue Informationen finden Sie hier
Entscheid des gemeinsamen Bundesausschuß
Pressemitteilung der Deutschen Diabetes Gesellschaft
Weiterlesen