Corona Update: Weiterhin FFP 2 Maskenpflicht in niedersächsischen Arztpraxen
Nach Änderung des Infektionsschutzgesetz, das viele Lockerungen enthält, ist am 1.4.2022 auch die neue Coronaverordnung des Landes Niedersachsen veröffentlicht worden. Sie schreibt für Arztpraxen in Niedersachsen für Patienten, Besucher und Personal weiter eine FFP 2 Maskenpflicht vor. Vor dem Hintergrund der hohen Inzidenzen begrüßen wir dieses . Denn die FFP 2 Maske stellt einen guten Schutz für Sie und unser Personal dar. V.a immer dann, wenn wir bei ihrer medizinischen Betreuung den Mindestabstand nicht einhalten können
Der Zutritt zu unserer Praxis ist daher aktuell weiter nur mit einer FFP 2 Maske möglich. Eine OP Maske reicht nicht aus
Das Einhalten der Mindestabstände ist weiter notwendig. Das bedeutet, daß nur medizinisch notwendige Begleitpersonen erwünscht sind, und diese bei voller Praxis ggf im Flur warten müssen
Die 3 G Regelung entfällt ab sofort. D.h ein tagesaktueller Test oder Impfnachweis sind nicht mehr notwendig
Sollten Sie Infektzeichen haben, bleiben Sie bitte zu Hause und verschieben Ihren Termin telefonisch.
Bitte beachten Sie diese Dinge vor ihrem nächsten Praxisbesuch bei uns
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