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Aktuelles aus der Diabetologie und unserer Praxis

MFA zur Verstärkung unseres Teams gesucht !

Sie sind MFA und wollen in unserem netten, kollegialen und engagiertem Team arbeiten ?

Ihnen gefällt das Umfeld und die Inhalte, die Sie auf unseren Internetseiten gesehen haben?

Prima ! Dann bewerben Sie sich am besten noch heute per Mail oder Kurzbewerbung !

 

Wir suchen zur Verstärkung unseres Teams eine MFA in Vollzeit oder Teilzeit . Start nach Absprache.

 

Wir bieten Ihnen

- die Möglichkeit Teil eines tollen Teams zu werden

- ein nettes Arbeitsumfeld

- geregelte feste Arbeitszeiten

- elektronische Zeiterfassung

- flexible Urlaubsplanung

- übertarifliche Bezahlung

- Lohnzusatzleistungen

- Möglichkeit und Förderung regelmäßiger Fortbildung

- viele nette Team Events

 

Senden Sie uns gerne Ihre Kurzbewerbung

per E Mail an: c.klask@dz-lh.de

oder per Post an : Diabeteszentrum Lüneburger Heide, Walsroder Strasse 8, 29614 Soltau

 

Noch Fragen? Dann rufen Sie uns gerne an unter 05191 / 979610

 

Wir freuen uns auf Sie !

 

Dr Ralf Klask

und das gesamte Diabetesteam

 

 

 

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Unglaublich ! Wir haben 10 jähriges Praxisjubiläum !

Ich danke meinem tollen Team für erfolgreiche 10 Jahre !

Und natürlich unseren Patienten für Ihre Treue !

 

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Auch nach dem 1. März 2023 gilt in Arztpraxen FFP 2 Maskenpflicht für Patienten und Besucher

Auch wenn überall die Maskenpflicht fällt: Die aktuelle Änderung des Infektionsschutzgesetzes (Gültig bis zum 7.4.2023) schreibt weiterhin zum Patienteneigenschutz die Pflicht zum Tragen einer FFP 2 Maske für Patienten und Besucher in medizinischen Einrichtungen und explizit genannt auch in Arztpraxen vor.

Wir möchten Sie bitten dieses zu beachten ! Bitte diskutieren Sie dieses nicht mit uns, sondern mit den Verantwortlichen im Bundesministerium für Gesundheit.

Da Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz und damit Verstöße gegen die Maskenpflicht in Arztpraxen für die Inhaber der Praxen mit hohen Bußgeldern belegt sind, werden wir auf die Einhaltung der Maskenpflicht unverändert bestehen.

Ab dem 1.3.2023 entfällt jedoch die Maskenpflicht für das medizinische Personal in Arztpraxen. Das heißt Sie können uns wieder in voller Schönheit bewundern. Wir müssen leider noch bis zum 7.4.2023 warten, um Ihr Gesicht vollständiges Gesicht kennen zu lernen.

Offizielle Infos des Landes Niedersachsen hierzu finden Sie hier

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Der neue angepaßte Corona Impfstoff von Biontech ist da!

Ab sofort führen wir wieder  Auffrischimpfungen gegen Corona, jetzt mit dem neuen, an die Omikron Varianten BA4 und BA5 angepaßten Impfstoff von Biontech.

Wir impfen nach den STIKO Empfehlung Personen über 60 mit mindestens 3 Monate zurückliegender letzter Impfung oder Infektion.

Menschen unter 60 können eine Auffrischimpfung bei hohen Infektions- oder Krankheitsrisiko erhalten ( Krankheiten oder Einnahme von Medikamenten, die das Immunsystem unterdrücken). Die Auffrischimpfung ist weiterhin empfohlen für alle Menschen, die in Gesundheitsberufen arbeiten.

Sie benötigen eine Auffrischimpfung? Sprechen Sie uns an und machen einen Termin .

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Wir investieren in die Zukunftsinnovation der Wundbehandlung

In mehreren Studien konnte mit einer neuen Behandlungsmethode, der Kaltplasmatherapie eine bis zu 70% schnellere Abheilung von Wunden beim Diabetischen Fußsyndrom unter einer regelmäßigen Kaltplasmatherapie zusätzlich zur üblichen Wundbehandlung erzielt werden. Das hat uns neugierig gemacht. Daher haben wir dieses innovative Therapieprinzip in unserer Fußambulanz ausprobiert . Wir waren schnell von der Effektivität so überzeugt, daß wir das Gerät für den Einsatz in unserer Fußambulanz angeschafft haben.

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Corona Update: Weiterhin FFP 2 Maskenpflicht in niedersächsischen Arztpraxen

Nach Änderung des Infektionsschutzgesetz, das viele Lockerungen enthält, ist am 1.4.2022 auch die neue Coronaverordnung des Landes Niedersachsen veröffentlicht worden. Sie schreibt für Arztpraxen in Niedersachsen für Patienten, Besucher und Personal weiter eine FFP 2 Maskenpflicht vor. Vor dem Hintergrund der hohen Inzidenzen begrüßen wir dieses . Denn die FFP 2 Maske stellt einen guten Schutz für Sie und unser Personal dar. V.a immer dann, wenn wir bei ihrer medizinischen Betreuung den Mindestabstand nicht einhalten können

Der Zutritt zu unserer Praxis ist daher aktuell weiter nur mit einer FFP 2 Maske möglich. Eine OP Maske reicht nicht aus

Das Einhalten der Mindestabstände ist weiter notwendig. Das bedeutet, daß nur medizinisch notwendige Begleitpersonen erwünscht sind, und diese bei voller Praxis ggf im Flur warten müssen

Die 3 G Regelung entfällt ab sofort. D.h ein tagesaktueller Test oder Impfnachweis sind nicht mehr notwendig

Sollten Sie Infektzeichen haben, bleiben Sie bitte zu Hause und verschieben Ihren Termin telefonisch.

 

Bitte beachten Sie diese Dinge vor ihrem nächsten Praxisbesuch bei uns

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