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mit aktuellen Neuigkeiten aus der Praxis.

Wir bieten Ihnen jetzt auch Videosprechstunden an

Praktische Hinweise zum Nutzen der Videosprechstunde

  • Die Videosprechstunde kann einen normalen Sprechstundentermin mit Labormessungen ( HbA1c/Glukose/Urin) und Auslesen der Geräte nicht dauerhaft ersetzen
  • Sprechen Sie Ihren Arzt/Ärztin  an und klären mit ihm/ ihr in welchem Umfang künftige Termine in Videosprechstundenkontakte umgewandelt werden können

  • Lassen Sie uns bitte im Vorwege eines  Videotermins Ihre Blutzuckerprotokolle auf digitalem Wege zukommen (E Mail oder Fax der BZ Werte oder Fotos der Protokolle). Dies ist nicht notwendig wenn wir bereits gemeinsamen Zugriff auf Ihre CGM Daten  in Libreview, Clarity oder Carelink haben.

  • Wenn Sie keine Protokolle führen, lesen Sie bitte die Blutzuckerwerte der letzten Woche aus dem Speicher Ihres Blutzuckermeßgerätes aus und schicken uns diese digital zu.

 

Sie benötigen für die Teilnahme an der Videosprechstunde eines dieser 3 Endgeräte

  • einen Computer mit Webcam / Mikrofon und Lautsprecher
  • einen Laptop mit meist vorhandener eingebauter Webcam und Micro
  • ein Smartphone mit einer guten Internetverbindung während der Videosprechstundenzeit

Eine spezielle Software oder eine App benötigen Sie nicht.

 

Wir benötigen für die Vereinbarung der Videosprechstunde Ihre E-Mail Adresse und / oder die Telefonnummer Ihres Smartphones.

Bitte geben Sie uns diese an, wenn Sie Ihren anstehenden Termin in einen Videosprechstundentermin umwandeln möchten.

  • Nachdem Sie bei uns Ihren Termin in einen Videosprechstundentermin umgewandelt haben, senden wir Ihnen per E Mail oder per SMS einen Link und eine Zugangskennung für das Videosprechstundenportal zu.
  • Haben sie bitte am Termin Folgendes griffbereit: 
      • evt neue Unterlagen / Befunde
      • uns noch nicht bekannte Laborwerte
      • Ihren Medikationsplan
      • Ihr BZ Meßgerät
      • Blutzuckerprotokolle
      • ggf Zugangsdaten zu Ihrer CGM Cloud (Dexcom: Clarity / Medtronic: CareLink Personal/ Freestyle libre:  Libre View)

Laden Sie bitte kurz vor dem Termin die aktuellen Daten in das Cloud Programm hoch

 

  • Zu ihrem geplanten Termin melden Sie sich bitte über den zugesandten Link und die Zugangskennung mittels PC oder Smartphone im Videosprechstundenportal an.

  • Eine genaue Anleitung zum Einwählen und Nutzen des Videosprechstundenportals Clickdoc finden Sie hier

  • Bitte haben Sie Verständnis dafür, daß Sie auch in der Videosprechstunde bei Sprechstundenverzögerung möglicherweise einen Moment im virtuellen Wartezimmer warten müssen .

  • Nach Aufruf des Patienten aus dem virtuellen Wartezimmer durch den Arzt haben wir Gelegenheit für einen persönlichen Austausch/Therapieanpassungen

  • Nach Abschluß des Telefonkontakte senden wir Ihnen Ihre Rezepte und evt ein neues Insulindosisschema auf dem Postweg zu

 

Wir sind neugierig auf die Erfahrungen in diesem auch für uns neuem Medium der Patientenbetreuung. Wir denken, daß sie einen persönlichen Arzt-Patientenkontakt in der Praxis sicher nicht ersetzen können, da die Möglichkeiten eingeschränkt sind. Sie stellen aber in dieser besonderen Zeit eine gute Möglichkeit der weiteren Aufrechterhaltung einer kontinuierlichen persönlichen Betreuung sicher.

Unsere große Bitte an Sie: Um den Termin für beide Seiten effektiv nutzen zu können, ist es wichtig zum Termin auch BZ Werte gemeinsam einsehen zu können. Deswegen: Schalten Sie uns ggf für Cloud Lösungen der CGM Systeme frei oder senden uns Blutzuckerprotokolle oder wichtige Unterlagen zu

 

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Auch nach dem 1. März 2023 gilt in Arztpraxen weiter FFP2 Maskenpflicht

Bitte beachten Sie bei einem Besuch in unserer Praxis, daß auch nach letzter Änderung des Infektionsschutzgesetzes weiterhin für alle Besucher / Patienten von Arztpraxen zum Eigenschutz weiter eine Pflicht zum Tragen einer FFP 2 Maske besteht. Da diese Maskenpflicht gesetzlich vorgeschrieben ist und uns bei Verstößen hohe Bußgelder drohen, werden wir diese Maskenpflicht im gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen bis zum 7.4.2023 ( Auslaufen des Infektionsschutzgesetzes) konsequent umsetzen.

Ab dem 1.3.2023 entfällt die Maskenpflicht für Mitarbeiter in Arztpraxen. Uns können Sie dann also schon ins Gesicht sehen ! Wir müssen auf den Blick in Ihr Gesicht leider noch bis zum 7.4.2023 warten.

Den offiziellen Link hierzu finden Sie hier