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mit aktuellen Neuigkeiten aus der Praxis.

FFP 2 Maskenpflicht in Arztpraxen

Die geänderten Coronaverordnungen des Landes Niedersachsen und das Infektionsschutzgesetz bringen aktuelle Änderungen für unseren Praxisbetrieb mit sich.

  • Seit dem 19.12.2022 besteht in Arztpraxen sowie in allen öffentlich zugänglichen Innenräumen die Verpflichtung eine FFP 2 Maske zu tragen.

Der Zutritt zu unserer Praxis ist daher aktuell nur mit einer FFP 2 Maske möglich. Eine OP Maske reicht nicht aus

  • In der Praxis gilt die 3 G Regel für alle Besucher und Begleitpersonen. Für Patienten und medizinisch notwendige Begleitpersonen gilt dieses nicht.

Bringen Sie bitte unbedingt einen Impfnachweis zu Ihrem Praxisbesuch mit.  Als ungeimpfte Begleitperson benötigen Sie eine Bescheinigung über einen tagesaktuellen medizinischen  Coronaschnelltest um unsere Praxis betreten zu dürfen

 

Bitte beachten Sie diese Dinge vor ihrem nächsten Praxisbesuch bei uns

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Auch nach dem 1. März 2023 gilt in Arztpraxen weiter FFP2 Maskenpflicht

Bitte beachten Sie bei einem Besuch in unserer Praxis, daß auch nach letzter Änderung des Infektionsschutzgesetzes weiterhin für alle Besucher / Patienten von Arztpraxen zum Eigenschutz weiter eine Pflicht zum Tragen einer FFP 2 Maske besteht. Da diese Maskenpflicht gesetzlich vorgeschrieben ist und uns bei Verstößen hohe Bußgelder drohen, werden wir diese Maskenpflicht im gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen bis zum 7.4.2023 ( Auslaufen des Infektionsschutzgesetzes) konsequent umsetzen.

Ab dem 1.3.2023 entfällt die Maskenpflicht für Mitarbeiter in Arztpraxen. Uns können Sie dann also schon ins Gesicht sehen ! Wir müssen auf den Blick in Ihr Gesicht leider noch bis zum 7.4.2023 warten.

Den offiziellen Link hierzu finden Sie hier