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mit aktuellen Neuigkeiten aus der Praxis.
Wundexpertin ICW für die Wundambulanz gesucht
Wir suchen
eine/n MFA oder Gesundheits- und Krankenpfleger (m/w/d)
mit der Zusatzqualifikation Wundexpertin ICW oder Wundassistentin DDG
oder angestrebter Weiterbildung zur Wundexpertin
zur Mitarbeit in unserer Diabetesfußambulanz in Teilzeit / Vollzeit.
Sie haben Erfahrung und Freude am modernen Wundmanagement?
Sie schätzen es eigenständig zu arbeiten und sich kontinuierlich weiterzubilden?
Sie schätzen den kollegialen Austausch?
Dann bewerben Sie sich!
In unserer Diabetesfußambulanz arbeiten sie unter Supervision eigenständig und sind für die umfassende kontinuierliche Versorgung unserer Patienten mit chronischen Wunden zuständig. Bei uns kommen alle modernen Verfahren der Wundversorgung einschließlich Kaltplasmatherapie zum Einsatz. Eine umfassende Einarbeitung ist gewährleistet. Wir arbeiten in einem engen Netzwerk mit Hausärzten, Pflegediensten, Gefäßchirurgen.
Erfahrungen in der modernen Wundversorgung sowie die entsprechende Zertifizierung sind erwünscht, die Zertifizierung kann ggf. hier erworben werden
Spezifische Vorkenntnisse zum diabetischen Fußsyndrom sind nicht notwendig.
Wir bieten
- Arbeit in einem interdisziplinären Team und moderner Umgebung
- Feste Arbeitszeiten
- Unterstützung der kontinuierlichen Fortbildung
- Leistungsgerechte übertarifliche Bezahlung
- Lohnzusatzsleistungen (u.a. Altersvorsorge / Tankgutschein / Job Rad)
Auch nach dem 1. März 2023 gilt in Arztpraxen weiter FFP2 Maskenpflicht
Bitte beachten Sie bei einem Besuch in unserer Praxis, daß auch nach letzter Änderung des Infektionsschutzgesetzes weiterhin für alle Besucher / Patienten von Arztpraxen zum Eigenschutz weiter eine Pflicht zum Tragen einer FFP 2 Maske besteht. Da diese Maskenpflicht gesetzlich vorgeschrieben ist und uns bei Verstößen hohe Bußgelder drohen, werden wir diese Maskenpflicht im gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen bis zum 7.4.2023 ( Auslaufen des Infektionsschutzgesetzes) konsequent umsetzen.
Ab dem 1.3.2023 entfällt die Maskenpflicht für Mitarbeiter in Arztpraxen. Uns können Sie dann also schon ins Gesicht sehen ! Wir müssen auf den Blick in Ihr Gesicht leider noch bis zum 7.4.2023 warten.
Den offiziellen Link hierzu finden Sie hier