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Aktuelle Informationen zur Coronaimpfung für Diabetespatienten

Bevorzugte Impfung gegen COVID 19 für Menschen mit Diabetes

Die Corona Pandemie hat uns weiter fest im Griff. Nur haben wir anders als vor 1 Jahr heute viel mehr Informationen über die Krankheitsverläufe und mit der Impfung ein wirkungsvolles Mittel gegen die Infektion mit dem Coronavirus.

Die Datenauswertungen der COVID 19 Erkrankungen der ersten und zweiten Welle haben bestätigt, daß Menschen mit einem gut eingestellten Diabetes zwar kein erhöhtes Infektionsrisiko, aber ein deutlich gesteigertes Risiko für einen schweren Verlauf haben, unabhängig davon, ob der Blutzucker vorhergehend gut oder schlecht eingestellt war und unabhängig vom Diabetestyp.

Daher ist für alle Diabetespatienten der Schutz vor einer Coronainfektion durch eine Impfung besonders wichtig und von den Medizinischen Fachgesellschaften und dem Robert Koch Institut ausdrücklich empfohlen.

In der Coronavirus Impfverordnung des Bundesgesundheitsministeriums ist die Reihenfolge der zu impfenden Personen geregelt. Aufgrund des erhöhten Risikos werden Diabetiker in die Priorisierungsgruppen 2 und 3 eingeordnet. In der ersten Version der Coronavirus Impfverordnung vom 8.2.2021 erfolgte die Einteilung nach der Höhe des HbA1c . Diabetiker mit einem HbA1c über 7,5% wurden in die Gruppe 2 , alle anderen in die Gruppe 3 eingeordnet.

Am 10.3.2021 wurde die Coronavirus Impfverordnung geändert. Die Gruppenzuteilung auf Grundlage des aktuellen HbA1c wurde aufgehoben. Aktuell erfolgt eine Zuweisung in die Gruppe 2 (hohe Priorität) unabhängig vom Diabetestyp, wenn neben dem Diabetes zusätzlich Diabeteskomplikationen  -also Folgeerkrankungen durch den Diabetes- bestehen. Bei einem Diabetes ohne bestehende Folgekomplikationen erfolgt eine Zuordnung in die Priorisierungsgruppe 3 (erhöhte Priorität). Weitere Gründe für eine Einordnung in die Gruppe 2 wären unter anderem eine schwergradige Übergewichtigkeit ( BMI > 40 kg/m2) oder eine Nierenfunktionsstörung.

Die Coronavirus Impfverordnung finden Sie hier:

Corona-ImpfV_BAnz_AT_11.03.2021_V1.pdf (bundesgesundheitsministerium.de)

Aktuell ist die Priorisierungsgruppe 2 ( gemeinsam mit den über 70-jährigen )  zur Impfung aufgerufen. Das bedeutet, dass sich bereits jetzt alle Diabetiker mit vorhandenen Folgekomplikationen über das Impfportal Niedersachsen zur Impfung anmelden können. Zum Nachweis, dass sie in die Gruppe der hohen Priorität gehören benötigen sie eine ärztliche Bescheinigung,die zum Impftermin im Impfzentrum vorgelegt werden muss. Unseren Patienten stellen wir auf Nachfrage gerne diese ärztliche Bescheinigung aus und senden sie ihnen zu. Auch für die vorgezogene Impfung in der Gruppe 3 benötigen sie eine entsprechende ärztliche Bescheinigung, sofern sie aufgrund ihres Alters (über 60 Jahre) nicht ohnehin in diese Gruppe fallen.

Nutzen sie die Ihnen angebotene Gelegenheit sich durch Impfung vor einer COVID 19 Erkrankung zu schützen !

Was muß ich bei der Impfung beachten?

Die Impfung löst im Körper eine abgeschwächte Infektion aus. Hierbei werden Antikörper gegen das Coronavirus gebildet. Diese abgeschwächte Infektion führt wie bei allen anderen Infektionen zu einem vorübergehenden teils deutlichen Anstieg der Blutzuckerwerte. Die Werte normalisieren sich mit Abklingen der Impfreaktion nach 2-3 Tagen wieder. Insulinpflichtige Patienten können in dieser Zeit vorübergehend die Insulindosis deutlich steigern.

Das Vorhandensein eines Diabetes hat keinen Einfluss auf die Auswahl des Impfstoffes.  Die Wirkungs- und Nebenwirkungsraten aller bisher zugelassenen Impfstoffe sind bei Diabetikern und Nichtdiabetikern identisch. Hier gibt es keinerlei Unterschiede.

Haben Sie noch Fragen ? Dann sprechen Sie uns gerne in der Sprechstunde an.

 

Weitere Informationen zur Coronaimpfung finden Sie hier:

Informationen rund um die Corona-Schutzimpfung (rki.de)

Impfung für Risikopatientinnen und -patienten | Zusammen gegen Corona

Corona-Impfung: Die wichtigsten Fragen und Antworten (bundesregierung.de)

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Auch nach dem 1. März 2023 gilt in Arztpraxen weiter FFP2 Maskenpflicht

Bitte beachten Sie bei einem Besuch in unserer Praxis, daß auch nach letzter Änderung des Infektionsschutzgesetzes weiterhin für alle Besucher / Patienten von Arztpraxen zum Eigenschutz weiter eine Pflicht zum Tragen einer FFP 2 Maske besteht. Da diese Maskenpflicht gesetzlich vorgeschrieben ist und uns bei Verstößen hohe Bußgelder drohen, werden wir diese Maskenpflicht im gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen bis zum 7.4.2023 ( Auslaufen des Infektionsschutzgesetzes) konsequent umsetzen.

Ab dem 1.3.2023 entfällt die Maskenpflicht für Mitarbeiter in Arztpraxen. Uns können Sie dann also schon ins Gesicht sehen ! Wir müssen auf den Blick in Ihr Gesicht leider noch bis zum 7.4.2023 warten.

Den offiziellen Link hierzu finden Sie hier