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Veränderungen in unseren Praxisabläufen zum Schutz vor Coronainfektionen

Patienteninformation

 

Die Coronapandemie stellt eine zunehmende Bedrohung dar. Die Umsetzung der aktuellen Empfehlungen der Experten und des Gesetzgebers haben auch Einfluss auf unsere Praxisabläufe und Ihre Diabetesbehandlung. Wir entsprechen unserer gesetzlichen Sicherstellungsauftrag und halten unsere Praxis für Sie offen. Wir sind bei Problemen jederzeit zu den bestehenden Öffnungszeiten weiter für Sie erreichbar.

 

Beachten Sie bitte unbedingt Folgendes:

 

  • Wenn sie unter Erkältungssymptomen oder Grippesymptomen leiden und einen Termin bei uns haben, dann sagen sie diesen bitte telefonisch oder per E Mail ab. Gerne bieten wir Ihnen alternativ die Umwandlung des bestehenden Termins in eine telefonische Beratung an.

 

  • Wenn sie in den letzten 14 Tagen in einem Risikogebiet waren oder in Kontakt mit einem auf Corona positiv getesteten Patienten, dann sagen sie bitte ebenfalls telefonisch oder per Mail den Termin ab. Gerne bieten wir Ihnen alternativ die Umwandlung des bestehenden Termins in eine telefonische Beratung an.

 

Durch folgende Maßnahmen reagieren wir in unserer Praxis auf die Coronapandemie,  um das Infektionsrisiko unserer Patienten und Mitarbeiter zu senken:

 

  • Wir bitten Sie in der Praxis zum Fremd- und Eigenschutz einen Mund/Nasenschutz zu tragen. Wenn vorhanden, bringen sie bitte einen Mund/Nasenschutz mit.

 

  • Auf den Händedruck zur Begrüßung wird verzichtet. Im Gespräch wird ein Sicherheitsabstand von 1,5 m eingehalten.

 

  • Tätigkeiten, bei denen der Sicherheitsabstand nicht eingehalten werden kann werden auf das absolut Notwendige reduziert. Sie werden mit entsprechenden Schutzmaßnahmen durchgeführt

 

  • Durch deutliches Ausdünnen der Sprechstunde und effektives Zeitmanagement sowie Nutzen der verschiedenen Wartebereiche soll das enge Zusammensitzen mehrerer Personen im Wartezimmer vermieden werden. Ein ausreichender Sicherheitsabstand in der Praxis ist gewährleistet.

 

  • Schwangere Patienten sitzen in einem gesonderten Wartebereich ohne Kontakt zu den anderen Patienten.

 

  • Unsere Gruppenschulungen werden bis auf weiteres ausgesetzt. Begonnene Schulungen werden nach Beruhigung der Lage fortgeführt. Geplante Schulungen starten ebenfalls erst nach Beruhigung der Infektlage. Die neuen Termine werden Ihnen sobald der Verlauf abzuschätzen ist schriftlich mitgeteilt.

 

  • Bitte haben Sie Verständnis dafür, daß wir nicht dringend notwendige Untersuchungen aufschieben.

 

  • Wir haben Verständnis dafür, wenn Sie aufgrund der aktuellen Situation unsere Praxis zum geplanten Termin nicht persönlich aufsuchen wollen oder können. Wir akzeptieren das ohne Nachfrage und Nachteile für Sie. Sagen sie den Termin bitte telefonisch oder per E mail ab oder teilen Sie uns rechtzeitig mit, wenn sie den Termin in eine Telefonsprechstunde umwandeln wollen.

 

  • Gerne bieten wir allen Patienten an, Ihren geplanten Praxistermin in einen Telefontermin umzuwandeln. Statt Sie aus dem Wartezimmer aufzurufen, ruft Ihr behandelnder Arzt Sie im Zeitrahmen des geplanten Termins unter der von ihnen angegebenen Nummer an. Hierfür wäre es natürlich gut, wenn sie uns vorher auf digitalem Weg Ihre Blutzuckerwerte per E mail oder Fax zuschicken würden, damit wir ggf. Therapieanpassungen vornehmen können.

 

  • Notwendige Rezepte schicken wir Ihnen gerne zu.
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Diese Regelungen gelten für die Zeitdauer der Coronapandemie. Mit Ihnen soll die Anzahl der Risikokontakte minimiert werden.

 

Wir hoffen, daß diese für uns alle mit Einschränkungen versehene Zeit möglichst schnell und schadlos vorübergeht und Normalität in den Praxisbetrieb einkehrt

 

Ihr Praxisteam

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Auch nach dem 1. März 2023 gilt in Arztpraxen weiter FFP2 Maskenpflicht

Bitte beachten Sie bei einem Besuch in unserer Praxis, daß auch nach letzter Änderung des Infektionsschutzgesetzes weiterhin für alle Besucher / Patienten von Arztpraxen zum Eigenschutz weiter eine Pflicht zum Tragen einer FFP 2 Maske besteht. Da diese Maskenpflicht gesetzlich vorgeschrieben ist und uns bei Verstößen hohe Bußgelder drohen, werden wir diese Maskenpflicht im gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen bis zum 7.4.2023 ( Auslaufen des Infektionsschutzgesetzes) konsequent umsetzen.

Ab dem 1.3.2023 entfällt die Maskenpflicht für Mitarbeiter in Arztpraxen. Uns können Sie dann also schon ins Gesicht sehen ! Wir müssen auf den Blick in Ihr Gesicht leider noch bis zum 7.4.2023 warten.

Den offiziellen Link hierzu finden Sie hier