05191 97961-0

Bleiben Sie stets auf dem Laufenden -
mit aktuellen Neuigkeiten aus der Praxis.

Veränderungen in unseren Praxisabläufen zum Schutz vor Coronainfektionen

 

Patienteninformation

 

  • Das Land Niedersachsen hat in seiner Allgemeinverfügung vom 6.05.2020 die bisher geltende Regelung zurückgenommen, dass Arztbesuche nur aus dringenden medizinischen Gründen erlaubt sind. Es können somit wieder alle Patienten in der Praxis behandelt werden. Insbesondere die Routinekontrollen bei chronisch kranken Patienten sollten zeitnah wieder aufgenommen werden, um aktuelle befürchtete Verschlechterungen in der Einstellung mit negativen gesundheitlichen Folgen zu vermeiden.  Auch diagnostische Untersuchungen außerhalb von Notfällen sind wieder möglich. Zu beachten sind weiterhin die derzeit allgemein gültigen Empfehlungen wie das Einhalten eines Abstandes von 1,5 m sowie die Empfehlungen des RKI zu Hygienemaßnahmen in der Praxis.

 

Beachten Sie bitte unbedingt Folgendes:

 

  • Wenn sie unter Erkältungssymptomen oder Grippesymptomen leiden und einen Termin bei uns haben, dann sagen sie diesen bitte telefonisch oder per E Mail ab. Gerne bieten wir Ihnen alternativ die Umwandlung des bestehenden Termins in eine telefonische Beratung an.

 

  • Wir haben Verständnis dafür, wenn Hochrisikopatienten aufgrund der aktuellen Situation unsere Praxis zum geplanten Termin nicht persönlich aufsuchen wollen oder können. Wir akzeptieren das ohne Nachfrage und Nachteile für Sie. Sagen sie den Termin bitte telefonisch oder per E mail ab oder teilen Sie uns rechtzeitig mit, wenn sie den Termin in eine Videosprechstunde umwandeln wollen.

 

  • Wir bitten Sie in der Praxis zum Fremd- und Eigenschutz einen Mund/Nasenschutz zu tragen. Wenn vorhanden, bringen sie bitte einen Mund/Nasenschutz mit. Gerne stellen wir Ihnen sonst einen Mundschutz zur Verfügung.

 

  • Betreten Sie bitte einzeln die Praxis und desinfizieren Sie sich bitte unmittelbar nach Eintritt mit dem bereitstehendem Desinfektionsmittel die Hände.

 

  • Auf den Händedruck zur Begrüßung wird verzichtet. Es sollte stets ein Sicherheitsabstand von 1,5 m eingehalten werden.

 

  • Tätigkeiten, bei denen der Sicherheitsabstand nicht eingehalten werden kann, werden mit entsprechenden Schutzmaßnahmen durchgeführt.

 

  • Durch die Vorgaben zum Sicherheitsabstand sind die Kapazitäten der Wartebereiche begrenzt:
    • Kommen Sie bitte erst kurz vor Ihrem Termin in die Praxis und verlassen die Praxis unmittelbar nach Ihrem Termin.
    • Begleitpersonen (max. 1 Person)  sollten nur bei medizinischer Notwendigkeit mit in die Praxis kommen ( Ausnahme Kinder).
    • Schwangere Patienten sitzen in einem gesonderten Wartebereich ohne Kontakt zu den anderen Patienten.

 

  • Wir führen unter einem verschärften Hygienekonzept wieder Gruppenschulungen durch.
    • Durch den einzuhaltenden Sicherheitsabstand schulen wir in einer maximalen Gruppengröße von 5 Teilnehmern.
    • Aufgrund der notwendigen Reduktion der Teilnehmerzahl können Begleitpersonen aktuell nicht mit an der Schulung teilnehmen.
    • Die genauen einzuhaltenden Abläufe werden ihnen von der Schulungskraft in der ersten Stunde mitgeteilt.
    • Die durch die Coronapandemie im März abgebrochenen Schulungen werden jetzt fortgesetzt. Wir nehmen mit Ihnen Kontakt auf und stimmen die Termine ab.
    • Auch wenn bei Ihnen eine Schulung geplant war, aber noch nicht begonnen hat, melden wir uns mit Terminvorschlägen bei Ihnen.

 

  • Wir führen jetzt wieder schlafmedizinische Untersuchungen ( Polygraphie) durch. Sollte Ihr Termin zur Polygraphie bei uns in der Pandemiezeit ausgefallen sein , haben Sie Geduld. Wir melden uns bei Ihnen und machen einen neuen Termin aus.

 

  • Wir führen weiter keine H2 Atemtestungen auf Nahrungsmittelunverträglichkeiten durch, da bei der Durchführung die aktuellen Hygienevorgaben nicht eingehalten werden können.

 

Wir freuen uns über die Lockerungen und hoffen darauf, baldmöglichst wieder in die Normalität zurück kehren zu können

 

Ihr Praxisteam

zurück zur Übersicht

Auch nach dem 1. März 2023 gilt in Arztpraxen weiter FFP2 Maskenpflicht

Bitte beachten Sie bei einem Besuch in unserer Praxis, daß auch nach letzter Änderung des Infektionsschutzgesetzes weiterhin für alle Besucher / Patienten von Arztpraxen zum Eigenschutz weiter eine Pflicht zum Tragen einer FFP 2 Maske besteht. Da diese Maskenpflicht gesetzlich vorgeschrieben ist und uns bei Verstößen hohe Bußgelder drohen, werden wir diese Maskenpflicht im gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen bis zum 7.4.2023 ( Auslaufen des Infektionsschutzgesetzes) konsequent umsetzen.

Ab dem 1.3.2023 entfällt die Maskenpflicht für Mitarbeiter in Arztpraxen. Uns können Sie dann also schon ins Gesicht sehen ! Wir müssen auf den Blick in Ihr Gesicht leider noch bis zum 7.4.2023 warten.

Den offiziellen Link hierzu finden Sie hier