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Ab sofort bieten wir Ihnen den H2 Atemtest zur Diagnose von Nahrungsmittelunverträglichkeiten in unserer Praxis an

Die Ernährungsberatung bei Nahrungsmittelunverträglichkeiten gehört schon seit längerem zu unserm Leistungsangebot in der Ernährungsmedizin. Ab sofort bieten wir nun auch die Diagnostik von Nahrungsmittelunverträglichkeiten durch einen H2-Atemtest an. Dieser einfache und nichtinvasive Test kann schnell und unkompliziert die Diagnose z.B. einer Laktoseintoleranz oder Fructoseintoleranz sichern oder ausschließen und somit unnötige Einschränkungen in der Ernährung verhindern.

Der H2-Atemtest ist eine Kassenleistung  und kann auf[ Überweisung ihres Hausarztes oder Facharztes nach telefonischer Terminvereinbarung in unserer Praxis erfolgen. Weitere Einzelheiten hierzu finden Sie auf unserer Website im Kapitel Ernährungsmedizin sowie unter Informationen Nahrungsmittelunverträglichkeiten

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Auch nach dem 1. März 2023 gilt in Arztpraxen weiter FFP2 Maskenpflicht

Bitte beachten Sie bei einem Besuch in unserer Praxis, daß auch nach letzter Änderung des Infektionsschutzgesetzes weiterhin für alle Besucher / Patienten von Arztpraxen zum Eigenschutz weiter eine Pflicht zum Tragen einer FFP 2 Maske besteht. Da diese Maskenpflicht gesetzlich vorgeschrieben ist und uns bei Verstößen hohe Bußgelder drohen, werden wir diese Maskenpflicht im gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen bis zum 7.4.2023 ( Auslaufen des Infektionsschutzgesetzes) konsequent umsetzen.

Ab dem 1.3.2023 entfällt die Maskenpflicht für Mitarbeiter in Arztpraxen. Uns können Sie dann also schon ins Gesicht sehen ! Wir müssen auf den Blick in Ihr Gesicht leider noch bis zum 7.4.2023 warten.

Den offiziellen Link hierzu finden Sie hier