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Keine direkte Ausgabe von BZ Messgeräten und Insulinpens in unserer Praxis möglich

Das Antikorruptionsgesetz verändert unseren Praxisalltag

Seit dem 4.6.2016 ist das neue Antikorruptionsgesetz für das Gesundheitswesen  in Kraft. Dies hat leider nachhaltige Folgen für unseren Praxisalltag . Ab sofort dürfen wir Ihnen in unserer Praxis nicht mehr wie bisher kostenlose BZ Messgeräte und Insulinpens ausgeben. Dies wäre eine Bevorteilung einzelner Firmen und damit ein Straftatsbestand.

Ab sofort können wir Sie in der Praxis an diesen Geräten nur noch schulen. Für die Hilfsmittel erhalten Sie dann von uns ein Rezept mit dem Sie dann über Ihre Apotheke die Geräte erhalten.

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Auch nach dem 1. März 2023 gilt in Arztpraxen weiter FFP2 Maskenpflicht

Bitte beachten Sie bei einem Besuch in unserer Praxis, daß auch nach letzter Änderung des Infektionsschutzgesetzes weiterhin für alle Besucher / Patienten von Arztpraxen zum Eigenschutz weiter eine Pflicht zum Tragen einer FFP 2 Maske besteht. Da diese Maskenpflicht gesetzlich vorgeschrieben ist und uns bei Verstößen hohe Bußgelder drohen, werden wir diese Maskenpflicht im gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen bis zum 7.4.2023 ( Auslaufen des Infektionsschutzgesetzes) konsequent umsetzen.

Ab dem 1.3.2023 entfällt die Maskenpflicht für Mitarbeiter in Arztpraxen. Uns können Sie dann also schon ins Gesicht sehen ! Wir müssen auf den Blick in Ihr Gesicht leider noch bis zum 7.4.2023 warten.

Den offiziellen Link hierzu finden Sie hier